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BÜRGERENTSCHEID
Gemeinsam den Energiepark „Alleenfeld“ stoppen!
Der Bürgerentscheid wird am Sonntag den 01.02.2026 in Sachsenheim stattfinden – WIR BENÖTIGEN ZWEI JA-STIMMEN!
Die Teilnahme ist entweder in den Wahllokalen vor Ort oder über Briefwahl möglich. Damit das Projekt Energiepark „Alleenfeld“ gestoppt wird muss je Bürgerentscheid die Mehrheit der Wahlberechtigten mit JA abstimmen. Zudem müssen mindestens 20% der Wahlberechtigten mit JA stimmen, also etwa 3500 Personen – JEDE STIMME ZÄHLT!
Am 28.08.2025 wurde für das Bürgerbegehren gegen die Windkraftanlagen der Stadt Sachsenheim, vertreten durch die Sachbearbeitungsstelle Kommunalrecht und zentrale Dienste, 1838 Unterschriften übergeben, für das Bürgerbegehren gegen die Freiflächen-Photovoltaik 1812 Unterschriften. Die erforderliche Stimmenanzahl wurde für beide Bürgerbegehren um mehr als 70 Prozent übertroffen, 12 Prozent der Wahlberechtigten haben unterschrieben.
Am 23.10.2025 hat der Gemeinderat daher einstimmig die Entscheidung zum Bürgerentscheid zu beiden Teilprojekten des Großprojekts „Energiepark Alleenfeld“ getroffen.
BÜRGERENTSCHEID WINDKRAFTANLAGEN
„Soll die Stadt Sachsenheim keine eigenen Grundstücke für Windkraftanlagen zur Verfügung stellen?“
STIMME MIT „JA“
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STIMME MIT „JA“
Der Gemeinderat hat am 27.05.2025 zwei Beschlüsse zum Energiepark „Alleenfeld“ gefasst. Um das Projekt zu stoppen, sind daher aus juristischen Gründen zwei Bürgerentscheide erforderlich – Windpark und Freiflächen PV-Anlage.
Nur wenn beide Bürgerentscheide gegen das Projekt ausfallen, ist aus unserer Sicht die Wirtschaftlichkeit des Energieparks nicht mehr gegeben wodurch der Investor von all seinen Bauvorhaben, 4 Windkraftanlagen in Kombination mit Freiflächen PV-Anlage absehen wird. Auch die von der Stadt hervorgebrachte mögliche Verlagerung der Anlagen auf andere private Flächen innerhalb des Vorranggebiets LB-18 erscheint höchst unrealistisch, da kein weiteres Eigentümerinteresse besteht und die Flächenstruktur stark zersplittert ist.
VERBAND REGION STUTTGART
Stellungnahme verfassen und auf Regionalplan einwirken!
Neben der Bürgerinitiative gibt es eine weitere Möglichkeit für Bürger aktiv zu werden, die das Projekt zum kippen bringen möchten.
Derzeit findet die 2. Offenlage zum Einspruch gegen die vom Verband Region Stuttgart ausgewiesenen Windvorranggebiete in Baden Württemberg statt. Bis zum 01.08.2025 können Stellungnahmen über die Beteiligungsplattform (online) eingereicht werden oder zudem auch per Mail (windenergie@region-stuttgart.org) abgegeben werden.
Hinweis:
- Unser Gebiet ist im Plan als LB-18 ausgewiesen
- In der ersten Offenlegung wurden bereits zahlreiche kritische Punkte vorgebracht, die im Regionalplan berücksichtigt wurden. Um die Chance zu erhöhen, dass das Vorranggebiet LB-18 gestrichen wird, ist es wichtig, dass die Stellungnahmen in der zweiten Runde weitere kritische Aspekte enthalten.
- Zur Freiflächen PV-Anlage wird es zu gegebener Zeit eine separate Offenlage geben.
Weitere Infos: Verband Region Stuttgart/Windkraft
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